E-Rechnungen werden Pflicht!
Das Wachstumschancengesetz ist beschlossen, ein Schlüsselelement des neuen Gesetzes ist die E-Rechnungspflicht gemäß EN 16931.
Das Gesetz enthält für Unternehmen in Deutschland auch die Verpflichtung ab dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen zu können. Der bisherige Vorrang der Papierrechnung entfällt ab diesem Zeitpunkt. Der elektronische Datensatz einer E-Rechnung hat damit Vorrang vor der visuellen Darstellung der Rechnung (z. B. auf Papier, PDF-Format).
Grundsätzlich gilt dies auch für den Versand von E-Rechnungen, insofern die Übergangsregelungen im Gesetz zum Versand von E-Rechnungen bis Ende 2027 nicht zutreffen. Diese Übergangsregelungen enden voraussichtlich 2028. Ab diesem Zeitpunkt gem. aktuellem Gesetz soll jedes Unternehmen in Deutschland (gem. Definition s.u.) nur noch E-Rechnungen versenden.